8. Newsletter für Entgeltgleichheit vom 15.03.2012


 

von Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll

   

Newsletter als PDF

• Equal Pay Day 2012 - Vier Argumente zur Einkommenslücke
•  Einstufung nach Rückkehr aus der Elternzeit: Was ist rechtlich zulässig?
•  Entgeltgleichheit prüfen: Welche Tätigkeiten von Frauen und Männern können
    miteinander verglichen werden? 
•  eg-check-de in der Praxis: Prüfung von Regelungen für den Stufenaufstieg 
•  Neue Initiativen für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit 
•  Equal Pay: Kurzfilme 
•  Impressum

Equal Pay Day 2012 - Vier Argumente zur Einkommenslücke Die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen - der Gender Pay Gap - ist in Deutschland sehr hoch: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt sie nach wie vor bei 23%. Immer wieder wird gefragt, was dieser Wert bedeutet und was die Lohnfindung damit zu tun hat. Lesen Sie dazu im Anhang 1 vier Argumente.
 

 

 

Einstufung nach Rückkehr aus der Elternzeit: Was ist rechtlich zulässig? Viele Tarifverträge sehen vor, dass das Grundentgelt mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung in Stufen steigt. Die Bezeichnungen hierfür variieren: in einigen Tarifverträgen geht es nach "Tätigkeitsjahren", in anderen nach "Berufsjahren" oder "Erfahrungsjahren". Wie werden dabei Zeiten der Unterbrechung der Berufstätigkeit behandelt? Werden also z.B. Jahre der Elternzeit beim Stufenaufstieg mitgezählt? Darf nach Rückkehr aus der Elternzeit eine Rückstufung in eine niedrigere Stufe erfolgen? Lesen Sie einige wichtige rechtliche Hintergrundinformationen
im Anhang 2.
 

 

 

Entgeltgleichheit prüfen: Welche Tätigkeiten von Frauen und Männern können miteinander verglichen werden? Um Entgeltgleichheit im Einzelfall feststellen zu können, müssen Vergleichsbetrachtungen zwischen weiblich und männlich besetzten Tätigkeiten angestellt werden. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, aus welchem Betrieb oder Tarifbereich eine männliche Vergleichsperson gewählt werden kann. Die Grenzen sind hierbei nicht so eng gesteckt wie manchmal vermutet. Finden Sie hierzu einige Hinweise im Anhang 3.

 

 

eg-check.de in der Praxis: Gewerkschafter/innen analysieren Tarifverträge Ilka Briest, ver.di Hessen, zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik: "In mehreren Seminaren des ver.di Landesbezirks prüften wir tarifliche Regelungen zum Stufenaufstieg mit Hilfe des entsprechenden Regelungs-Checks. Dabei fiel uns auf, dass Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen teilweise doppelt so viel Erfahrung sammeln müssen als andere Berufsgruppen, um in eine höhere Erfahrungsstufe zu kommen. Außerdem sind für sie weniger Erfahrungsstufen vorgesehen. Dies halten wir für diskriminierend." Wir dokumentieren einen Auszug aus dem Regelungs-Check und die entsprechenden Tarifregelungen im Anhang 4.

 

 

Neue Initiativen für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit Ein Gesetz zur Verhinderung von Entgeltdiskriminierung fordern Abgeordnete der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. "Das Gleichstellungsgebot 'gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit' muss durch weitergehende gesetzliche Regelungen durchgesetzt werden", heißt es in der Bundestagsdrucksache 17/8897 vom 7.3.2012, siehe Anhang 5. Darüber hinaus hat die Landesregierung Baden-Württembergs dem Bundesrat eine Entschließung zur Bekämpfung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern vorgelegt. (siehe Bundesrat Drucksache vom 129/12 vom 7.3.2012 im Anhang 6). Am 30. März soll u.a. beschlossen werden: "Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf einzubringen, der sicherstellt, dass die nach wie vor bestehenden, auf Diskriminierung von Frauen beruhenden Entgeltungleichheiten im Arbeitsleben beseitigt und künftig verhindert werden." .

   

Equal Pay: Kurzfilme Kurze Filme sagen oft mehr als viele Worte. Zum Thema Entgelt(un)gleichheit werden einige Filme angeboten, die auch auf Veranstaltungen oder Seminaren gezeigt werden könnten. Hier eine kleine Auswahl:
1. Link zum Film "Monopoly"
2. Link zum Film "An der Supermarktkasse"
3. Link zum Film "Im Vorstand"
4. Link zum Film "Femmes en soldes" (Frauen im Ausverkauf)
Der französische Text am Ende lautet übersetzt: Frauen sind immer im Ausverkauf. Sie verdienen 25% weniger als Männer.

 

 

Impressum

 

Dr. Karin Tondorf (V.i.S.d.P.)
Forschung & Beratung
zu Entgelt- und Gleichstellungspolitik
Am Waldessaum 8
14554 Seddiner See
T. 033201.45056
karintondorf@t-online.de
www.karin-tondorf.de

Dr. Andrea Jochmann-Döll            
GEFA
Forschung und Beratung
Am Gerichtshaus 73
45257 Essen
T. 0201.4868037
jochmann-doell@gefa-forschung-beratung.de
www.gefa-forschung-beratung.de

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