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Newsletter für Entgeltgleichheit vom
15.03.2012 |
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von
Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea
Jochmann-Döll |
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Newsletter als
PDF |
• Equal Pay Day 2012 - Vier
Argumente zur Einkommenslücke
• Einstufung nach Rückkehr aus der
Elternzeit: Was ist rechtlich zulässig?
• Entgeltgleichheit prüfen: Welche
Tätigkeiten von Frauen und Männern können
miteinander verglichen werden?
• eg-check-de in der Praxis: Prüfung von
Regelungen für den Stufenaufstieg
• Neue Initiativen für ein Gesetz zur
Entgeltgleichheit
• Equal Pay: Kurzfilme
• Impressum |
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Equal Pay Day 2012 - Vier Argumente zur
Einkommenslücke Die Einkommenslücke zwischen
Männern und Frauen - der Gender Pay Gap - ist in
Deutschland sehr hoch: Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes liegt sie nach wie vor
bei 23%. Immer wieder wird gefragt, was dieser
Wert bedeutet und was die Lohnfindung damit zu
tun hat. Lesen Sie dazu im
Anhang 1 vier
Argumente.
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Einstufung nach Rückkehr aus der Elternzeit: Was
ist rechtlich zulässig? Viele Tarifverträge
sehen vor, dass das Grundentgelt mit zunehmender
einschlägiger Berufserfahrung in Stufen steigt.
Die Bezeichnungen hierfür variieren: in einigen
Tarifverträgen geht es nach "Tätigkeitsjahren",
in anderen nach "Berufsjahren" oder
"Erfahrungsjahren". Wie werden dabei Zeiten der
Unterbrechung der Berufstätigkeit behandelt?
Werden also z.B. Jahre der Elternzeit beim
Stufenaufstieg mitgezählt? Darf nach Rückkehr
aus der Elternzeit eine Rückstufung in eine
niedrigere Stufe erfolgen? Lesen Sie einige
wichtige rechtliche Hintergrundinformationen
im
Anhang 2.
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Entgeltgleichheit prüfen: Welche Tätigkeiten von
Frauen und Männern können miteinander verglichen
werden? Um Entgeltgleichheit im Einzelfall
feststellen zu können, müssen
Vergleichsbetrachtungen zwischen weiblich und
männlich besetzten Tätigkeiten angestellt
werden. Dabei stellt sich immer wieder die
Frage, aus welchem Betrieb oder Tarifbereich
eine männliche Vergleichsperson gewählt werden
kann. Die Grenzen sind hierbei nicht so eng
gesteckt wie manchmal vermutet. Finden Sie
hierzu einige Hinweise im
Anhang 3. |
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eg-check.de in der Praxis: Gewerkschafter/innen
analysieren Tarifverträge Ilka Briest, ver.di
Hessen, zuständig für Frauen- und
Gleichstellungspolitik: "In mehreren Seminaren
des ver.di Landesbezirks prüften wir tarifliche
Regelungen zum Stufenaufstieg mit Hilfe des
entsprechenden Regelungs-Checks. Dabei fiel uns
auf, dass Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen
und Sozialpädagogen/innen teilweise doppelt so
viel Erfahrung sammeln müssen als andere
Berufsgruppen, um in eine höhere Erfahrungsstufe
zu kommen. Außerdem sind für sie weniger
Erfahrungsstufen vorgesehen. Dies halten wir für
diskriminierend." Wir dokumentieren einen Auszug
aus dem Regelungs-Check und die entsprechenden
Tarifregelungen im
Anhang 4. |
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Neue Initiativen für ein Gesetz zur
Entgeltgleichheit Ein Gesetz zur Verhinderung
von Entgeltdiskriminierung fordern Abgeordnete
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. "Das
Gleichstellungsgebot 'gleicher Lohn für gleiche
und gleichwertige Arbeit' muss durch
weitergehende gesetzliche Regelungen
durchgesetzt werden", heißt es in der
Bundestagsdrucksache 17/8897 vom 7.3.2012, siehe
Anhang 5. Darüber hinaus hat die Landesregierung
Baden-Württembergs dem Bundesrat eine
Entschließung zur Bekämpfung der
Entgeltungleichheit von Frauen und Männern
vorgelegt. (siehe Bundesrat Drucksache vom
129/12 vom 7.3.2012 im
Anhang 6). Am 30. März
soll u.a. beschlossen werden: "Der Bundesrat
fordert die Bundesregierung auf,
schnellstmöglich einen Gesetzentwurf
einzubringen, der sicherstellt, dass die nach
wie vor bestehenden, auf Diskriminierung von
Frauen beruhenden Entgeltungleichheiten im
Arbeitsleben beseitigt und künftig verhindert
werden." . |
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Equal Pay: Kurzfilme Kurze Filme
sagen oft mehr als viele Worte. Zum Thema Entgelt(un)gleichheit werden einige Filme
angeboten, die auch auf Veranstaltungen oder
Seminaren gezeigt werden könnten. Hier eine
kleine Auswahl:
1. Link zum Film "Monopoly"
2.
Link zum Film "An der Supermarktkasse"
3. Link
zum Film "Im Vorstand"
4. Link zum Film "Femmes
en soldes" (Frauen im Ausverkauf)
Der
französische Text am Ende lautet übersetzt:
Frauen sind immer im Ausverkauf. Sie verdienen
25% weniger als Männer. |
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