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9.
Newsletter für Entgeltgleichheit
vom 21.09.2012 |
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von
Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea
Jochmann-Döll |
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Newsletter als
PDF |
• Entgeltgleichheit im
Betrieb: Umfrage der IG Metall Schweinfurt
• Bundesverfassungsgericht: Verdienst von
Professor/innen zu niedrig
• eg-check.de und der Equal Pay Day 2013
• Auch als Führungskräfte sind Frauen beim
Entgelt benachteiligt
• Gleichstellungsminister/innen fordern:
Bundesregierung soll aktiv werden
• EU-Parlament fordert Maßnahmen gegen
Entgeltdiskriminierung
• Impressum |
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Entgeltgleichheit im Betrieb: Umfrage der IG
Metall Schweinfurt Das Frauenteam der IG Metall
Verwaltungsstelle Schweinfurt wollte wissen, wie es in den
Betrieben ihres Organisationsbereiches um das Thema
Entgeltgleichheit bestellt ist. Deshalb wurde ein Fragebogen an 40
Betriebe der Region verschickt, 14 Betriebe antworteten. Dieser
Blick in die betriebliche Praxis zeigt, dass es mitunter an Wissen
über Entgeltdiskriminierung mangelt. Die Ergebnisse der
Befragung geben Hinweise darauf, wo Handlungsmöglichkeiten
liegen. Lesen Sie mehr hierzu in
Anhang
1. |
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Bundesverfassungsgericht: Verdienst von
Professor/innen zu niedrig
Bis Anfang des Jahres 2013 muss die Besoldung
von Professor/innen in der Besoldungsgruppe W2
in Hessen erhöht werden, weil sie nach einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts als zu
niedrig befunden wurde: "Eine Gesamtbetrachtung
der für die Bestimmung der Besoldungshöhe
maßgeblichen Kriterien ergibt, dass die gewährte
Besoldung evident unzureichend ist." (2 BvL
4/10, Abs. 166). Da Frauen häufiger als Männer
in diese Besoldungsgruppe eingruppiert sind,
wird sich dieses Urteil insbesondere zu ihren
Gunsten auswirken. Und auch über die Besoldung
von Professor/innen hinaus ist diese
Entscheidung bedeutsam für die Entgeltgleichheit
zwischen Frauen und Männern. Lesen Sie mehr
hierzu in
Anhang 2.
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eg-check.de und der Equal Pay Day 2013
Das
Schwerpunktthema des nächsten Equal Pay Day am 25. März
2013 ist die Lohnfindung im Gesundheitswesen. Die Forderung nach
einer neuen und besseren Bewertung und Vergütung der (meist
frauendominierten) Tätigkeiten in den Pflegeberufen dürfte
dabei eine zentrale Rolle spielen. Hierzu bietet eg-check.de mit
dem Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von
Tätigkeiten ein nützliches Instrument an. Mit ihm kann
die Wertigkeit von Tätigkeiten in Gesundheitsberufen mit
anderen Tätigkeiten festgestellt und verglichen werden. Wir
haben diesen Paarvergleich mit einigen kurzen Erklärungen zur
Handhabung versehen und als
Anhang
3 beigefügt, so dass Sie ihn
direkt einsetzen können - nicht nur am Equal Pay Day.. |
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Auch als Führungskräfte sind Frauen
beim Entgelt benachteiligt Die Entgeltlücke
zwischen weiblichen und männlichen Führungskräften
ist zwar in den letzten 10 Jahren leicht gesunken, liegt aber
immer noch bei 27%, so der aktuelle Führungskräftemonitor
des DIW. Auch für Führungskräfte gilt darüber
hinaus, dass "weibliche Arbeit" schlechter bewertet wird
als "männliche": Frauen in frauendominierten
Führungspositionen werden schlechter bezahlt als in
männerdominierten. Auch bei Sondervergütungen und
nicht-monetären Gratifikationen schneiden weibliche
Führungskräfte schlechter ab als ihre männlichen
Kollegen.
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Gleichstellungsminister/innen fordern:
Bundesregierung soll aktiv werden Das bisher
geltende Recht für gleiches Entgelt bei gleicher und
gleichwertiger Arbeit reicht nicht aus, befanden die
Gleichstellungs. und Frauenminister/innen bzw. -senator/innen auf
ihrer 22. Konferenz (GFMK) am 14./15.6.2012. Die Bundesregierung
soll daher prüfen, wie die Herstellung der Entgeltgleichheit
von Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen
untergesetzlicher und gesetzlicher Art umgesetzt werden kann.
Dabei sollten die bereits vorhandenen rechts- und
sozialwissenschaftlichen Grundlagen sowie die Rollen der
Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen
berücksichtigt werden.
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EU-Parlament fordert Maßnahmen gegen
Entgeltdiskriminierung Das Europäische
Parlament forderte die Kommission auf, entschiedener gegen
Entgeltdiskriminierung vorzugehen. Es sollten Maßnahmen
ergriffen werden, um die sog. Gender-Richtlinie 2006/54/EG
durchzusetzen. Die Sozialparteien einschließlich der
Arbeitgeber sollten von der Kommission und den Mitgliedstaaten
aufgefordert werden, „Arbeitsbewertungssysteme zu schaffen,
die frei von geschlechterspezifischen Verzerrungseffekten (Gender
Bias) sind…“. Außerdem sollten die
Mitgliedstaaten Sammelklagen ermöglichen.
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