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11.
Newsletter für Entgeltgleichheit vom
14.03.2014 |
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Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea
Jochmann-Döll |
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Newsletter als
PDF |
• Zertifikate für
Entgeltprüfung mit eg-check.de
• EU-Kommission:
Staat, Sozialpartner und Arbeitgeber sollen
geschlechtsneutrale Arbeitsbewertungssysteme fördern
• Aus der Praxis für
die Praxis: Analyse von betrieblichen
Regelungen zum Entgelt
• Wirksames Gesetz zur
Durchsetzung von Entgeltgleichheit?
• Entgeltgleichheit -
ein Grundrecht ohne Wirkung?
• Impressum |
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Zertifikate für
Entgeltprüfung mit eg-check.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
startete im Jahr 2013 das Projekt "Gleicher Lohn
- Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de".
Damit haben die Unternehmen die Möglichkeit, mit
positivem Beispiel voranzugehen und der
Diskriminierung von Frauen bei der Entlohnung
entgegenzuwirken. Den Start machten die Deutsche
Telekom sowie die Landeshauptstadt München. Die
K+S AG ließ die Prüfung unabhängig von der
finanziellen Unterstützung der ADS durchführen.
Die Unternehmen wurden öffentlichkeitswirksam
begleitet und für ihr Engagement ausgezeichnet.
Ein zusammenfassender
Kurzbericht findet sich hier auf
der Internetseite der ADS. Das Projekt wird 2014
fortgesetzt. Interessierte Unternehmen und
Verwaltungen können sich
hier näher informieren. |
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EU-Kommission:
Staat, Sozialpartner und Arbeitgeber sollen
geschlechtsneutrale Arbeitsbewertungssysteme
fördern
Um die Verwirklichung der Entgeltgleichheit zu
fördern, hat die EU-Kommission eine Reihe von
Empfehlungen an die Mitgliedssaaten formuliert.
Insbesondere soll der Unterbewertung von
frauendominierten Arbeiten entgegengewirkt und
Arbeit geschlechtsneutral bewertet werden. In
den nationalen Rechtsvorschriften soll außerdem
der Begriff der gleichwertigen Arbeit" im
Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH
präzisiert werden. Weitere empfohlene Maßnahmen
sind Entgelt-Audits in Unternehmen und
Organisationen ab 250 Beschäftigte und in
Tarifverhandlungen sowie Berichterstattung und
Informationsrechte der Beschäftigten. Näheres zu
den Empfehlungen der EU-Kommission vom 7.3.2014
im
Anhang 1. |
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Aus der Praxis
für die Praxis: Analyse von betrieblichen
Regelungen zum Entgelt
Rund 290 betriebliche Vereinbarungen zu
verschiedenen Entgeltbestandteilen wurden im
Auftrag des Archivs Betriebliche Vereinbarungen
der Hans Böckler Stiftung mit Hilfe der
Regelungs-Checks von eg-check.de überprüft. Es
fanden sich eine Reihe potentiell
dirksriminierender Regelungen, aber auch
positive Beispiele für
gleichstellungsförderliche Formulierungen. Sie
alle werden in einem Analyse-Bericht
systematisch dargestellt und kommentiert.
Näheres enthält das Informationsblatt im
Anhang 2. |
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Wirksames
Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit?
Bislang sind Arbeitgeber und Tarifparteien nicht
verpflichtet, die Diskriminierungsfreiheit ihrer
Entgeltsysteme zu prüfen. Solange dies nicht
geschieht, bleiben Benachteiligungen unerkannt
und können nicht beseitigt werden. Ob es ein
wirksames Gesetz hierzu geben wird, ist nach dem
Wortlaut des Koalitionsvertrages der CDU, CSU
und SPD fraglich. Zwar sind sich die
Koalitionspartner darin einig, dass das
Rechtsprinzip der Entgeltgleichheit "besser zur
Geltung" gebracht werden soll, doch sind die
vereinbarten Maßnahmen recht vage formuliert.
Folgen den vielen Worten nun endlich wirksame
Taten? Notwendige Eckpunkte für ein Gesetz und
ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag finden sich
im
Anhang 3. |
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Entgeltgleichheit - Ein Grundrecht ohne Wirkung?
Entgeltgleichheit ist ein auf internationalem
Recht basierendes Grundrecht. Doch nach einer
neueren juristischen Dissertation kann es nicht
durchgesetzt werden, da niemand feststellen
könne, wann Arbeit gleichwertig sei - und schon
gar nicht Gerichte. Doch wie kann es sein, dass
sich ein Grundrecht der Überprüfbarkeit und
Einklagbarkeit vor Gericht entzieht? Wir hoffen,
dass sich diese Rechtsauffassung nicht
durchsetzt und empfehlen die intensivere
Beschäftigung mit dem Paarvergleich zur
Feststellung der Gleichwertigkeit von
Tätigkeiten. Wer sich ausführlich mit den
Argumente der Dissertation auseinander setzen
möchte, findet hier ein
Rezension des Buches. |
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