11. Newsletter für Entgeltgleichheit vom 14.03.2014


 

von Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll

   

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Zertifikate für Entgeltprüfung mit eg-check.de
EU-Kommission: Staat, Sozialpartner und Arbeitgeber sollen
  geschlechtsneutrale Arbeitsbewertungssysteme fördern
Aus der Praxis für die Praxis: Analyse von betrieblichen
  Regelungen zum Entgelt
Wirksames Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit?
Entgeltgleichheit - ein Grundrecht ohne Wirkung?
Impressum

Zertifikate für Entgeltprüfung mit eg-check.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) startete im Jahr 2013 das Projekt "Gleicher Lohn - Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de". Damit haben die Unternehmen die Möglichkeit, mit positivem Beispiel voranzugehen und der Diskriminierung von Frauen bei der Entlohnung entgegenzuwirken. Den Start machten die Deutsche Telekom sowie die Landeshauptstadt München. Die K+S AG ließ die Prüfung unabhängig von der finanziellen Unterstützung der ADS durchführen. Die Unternehmen wurden öffentlichkeitswirksam begleitet und für ihr Engagement ausgezeichnet. Ein zusammenfassender Kurzbericht findet sich hier auf der Internetseite der ADS. Das Projekt wird 2014 fortgesetzt. Interessierte Unternehmen und Verwaltungen können sich hier näher informieren.

 

 

EU-Kommission: Staat, Sozialpartner und Arbeitgeber sollen geschlechtsneutrale Arbeitsbewertungssysteme fördern
Um die Verwirklichung der Entgeltgleichheit zu fördern, hat die EU-Kommission eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedssaaten formuliert. Insbesondere soll der Unterbewertung von frauendominierten Arbeiten entgegengewirkt und Arbeit geschlechtsneutral bewertet werden. In den nationalen Rechtsvorschriften soll außerdem der Begriff der gleichwertigen Arbeit" im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH präzisiert werden. Weitere empfohlene Maßnahmen sind Entgelt-Audits in Unternehmen und Organisationen ab 250 Beschäftigte und in Tarifverhandlungen sowie Berichterstattung und Informationsrechte der Beschäftigten. Näheres zu den Empfehlungen der EU-Kommission vom 7.3.2014 im Anhang 1.

 

 

Aus der Praxis für die Praxis: Analyse von betrieblichen Regelungen zum Entgelt
Rund 290 betriebliche Vereinbarungen zu verschiedenen Entgeltbestandteilen wurden im Auftrag des Archivs Betriebliche Vereinbarungen der Hans Böckler Stiftung mit Hilfe der Regelungs-Checks von eg-check.de überprüft. Es fanden sich eine Reihe potentiell dirksriminierender Regelungen, aber auch positive Beispiele für gleichstellungsförderliche Formulierungen. Sie alle werden in einem Analyse-Bericht systematisch dargestellt und kommentiert. Näheres enthält das Informationsblatt im Anhang 2.

 

 

Wirksames Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit? 
Bislang sind Arbeitgeber und Tarifparteien nicht verpflichtet, die Diskriminierungsfreiheit ihrer Entgeltsysteme zu prüfen. Solange dies nicht geschieht, bleiben Benachteiligungen unerkannt und können nicht beseitigt werden. Ob es ein wirksames Gesetz hierzu geben wird, ist nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages der CDU, CSU und SPD fraglich. Zwar sind sich die Koalitionspartner darin einig, dass das Rechtsprinzip der Entgeltgleichheit "besser zur Geltung" gebracht werden soll, doch sind die vereinbarten Maßnahmen recht vage formuliert. Folgen den vielen Worten nun endlich wirksame Taten? Notwendige Eckpunkte für ein Gesetz und ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag finden sich im Anhang 3.  

 

 

Entgeltgleichheit - Ein Grundrecht ohne Wirkung?
Entgeltgleichheit ist ein auf internationalem Recht basierendes Grundrecht. Doch nach einer neueren juristischen Dissertation kann es nicht durchgesetzt werden, da niemand feststellen könne, wann Arbeit gleichwertig sei - und schon gar nicht Gerichte. Doch wie kann es sein, dass sich ein Grundrecht der Überprüfbarkeit und Einklagbarkeit vor Gericht entzieht? Wir hoffen, dass sich diese Rechtsauffassung nicht durchsetzt und empfehlen die intensivere Beschäftigung mit dem Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten. Wer sich ausführlich mit den Argumente  der Dissertation auseinander setzen möchte, findet hier ein Rezension des Buches.

 

 

Impressum

 

Dr. Karin Tondorf (V.i.S.d.P.)
Forschung & Beratung
zu Entgelt- und Gleichstellungspolitik
Am Waldessaum 8
14554 Seddiner See
T. 033201.45056
karintondorf@t-online.de
www.karin-tondorf.de

Dr. Andrea Jochmann-Döll            
GEFA
Forschung und Beratung
Am Gerichtshaus 73
45257 Essen
T. 0201.4868037
jochmann-doell@gefa-forschung-beratung.de
www.gefa-forschung-beratung.de

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