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14. Newsletter für Entgeltgleichheit |
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Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea
Jochmann-Döll |
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Newsletter als PDF |
• eg-check.de im Land Berlin
• Gewerkschaft NGG überprüft Tarifverträge
• Projekt: Diskriminierung durch
Arbeitsbewertung - Blinde Flecken
der Analyse des Gender Pay Gap
• Fehlinterpretation von gleichwertiger Arbeit
• EU-Projekt zum Gender Pay Gap
• "Ist das etwa ernst gemeint?"
• Impressum |
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eg-check.de im Land Berlin
Erstmals wird der gesamte unmittelbare
Landesdienst eines Bundeslandes mit eg-check.de
auf Entgeltgleichheit hin überprüft - und zwar
in Berlin. Dies haben der Rat der Bürgermeister
und der Senat der Stadt nunmehr beschlossen.
Ziel ist es, Diskriminierungspotentiale
aufzudecken, zum Beispiel bei der Bewertung von
Tätigkeiten und ihrer Eingruppierung, aber auch
bei anderen Entgeltbestandteilen. Erste
Ergebnisse des Projektes sollen zum Equal Pay
Day 2016 vorliegen. Hier geht es zu den
Pressemitteilungen vom
30.6.2015 und vom
28.07.2015. |
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Birgit Pitsch,Gewerkschaft NGG |
Gewerkschaft NGG überprüft Tarifverträge
Der Gewerkschaftstag der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat im Jahr
2013 beschlossen, alle Tarifverträge mit
eg-check.de zu überprüfen und - falls
erforderlich - diskriminierungsfrei anzupassen.
Zur Zeit wird ein bundesweiter Prozess
"Entgeltgleichheit" vorbereitet, der im Jahr
2016 beginnen soll. Dazu werden alle
Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre im
ersten Halbjahr zu eg-check.de geschult. Wir
freuen uns, dass Bundesministerin Schwesig die
Schirmherrschaft für diesen Prozess übernommen
hat. Die Auftaktveranstaltung mit ihr findet im
Juni 2016 statt. Es ist geplant, mit Projekten
in den Landesbezirken zu starten. Parallel soll
die Anwendung des Tarifvertrages in den
Betrieben überprüft werden. Zunächst muss aber
Entgeltgleichheit in den Betrieben und
Tarifkommissionen zum Thema gemacht werden. Es
ist eines unserer Ziele, aus der Projektphase in
einen kontinuierlichen Prozess der Überprüfung
der Tarifverträge zu kommen. |
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Projekt: Diskriminierung durch
Arbeitsbewertung - Blinde Flecken
der Analyse des Gender Pay Gap
Erstmals wollen Wissenschaftlerinnen der Uni
Duisburg-Essen und des WSI das Ausmaß von
Entgeltdiskriminierung durch Arbeitsbewertung
für den deutschen Arbeitsmarkt berechnen. Es
soll mit Hilfe der Ergebnisse einer
Erwerbstätigenbefragung, der
Verdienststrukturerhebung und des Paarvergleichs
Gleichwertigkeit aus eg-check.de gezeigt werden,
in welchem Umfang insbesondere frauendominierte
Arbeit unterbewertet und unterbezahlt ist. Dies
ist bislang ein blinder Fleck bei der
statistischen Analyse des Gender Pay Gap.
Näheres
hier.
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EU-Projekt zum Gender Pay Gap: New Solutions
for an Old Problem
Mit dem Projekt sollen innovative Strategien zur
Verringerung des Gender Pay Gap entwickelt
werden. Dabei werden Wissenschaftler_innen,
Gewerkschafter_innen und Vertreter_innen von
Gleichstellungsinstitutionen aus Belgien,
Deutschland, Estland, Kroatien, Österreich und
Spanien zusammenarbeiten. Erster Schritt waren
länderspezifische Analysen und Vergleiche zur
Entgeltgleichheit mit Schwerpunkt auf dem
Finanz- und dem Gesundheitssektor. In der
zweiten Phase des Projektes stehen der
praktische Austausch und die Entwicklung von
neuen Initiativen im Mittelpunkt. Außerdem
können Interessierte dem Netzwerk "Gender Wage
Watchers" beitreten. Die Länderanalysen und
weitere Informationen auf der
Homepage des Projektes. |
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Fehlinterpretation von
gleichwertiger Arbeit
Die Unternehmensberatung Kienbaum bietet mit
Blick auf das geplante Gesetz zur
Entgeltgleichheit ein Prüfkonzept zur
Entgeltgleichheit an. Zukünftig müssten "sich
Unternehmen deutlich intensiver mit der Frage
befassen, welche Mitarbeiter in ihrem
Unternehmen vergleichbare oder gleichwertige
Tätigkeiten ausüben", heißt es in einer
Kurzstudie. Vorgeschlagen wird eine
"pragmatische Definition" von gleichwertiger
Arbeit, die allerdings hinter dem zurückbleibt,
was Frauen nach geltendem Recht beanspruchen
können und Arbeitgeber gewährleisten müssen.
Hier unsere Stellungnahme als
Anlage 1. |
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"Ist das etwa ernst gemeint?"
Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der
Arbeitgeber (BdA), gab am 13.6.2015 ein
Radiointerview, in dem er Stellung zum geplanten
Entgeltgleichheitsgesetz nahm. Dass die BdA
gegen ein solches Gesetz ist, ist nicht neu. Neu
aber ist die wundersame Verwandlung des
Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche
und gleichwertige Arbeit. Und dass Frauen und
Männer mit gleicher Qualifikation und mit
gleichem Alter (!) gleich bezahlt sein sollen,
und zwar sogar in geltenden Tarifverträgen.
Bemerkenswert sind auch die Ansichten zu
„naturgemäßem“ Arbeitsverhalten von Frauen mit
Kindern. Mehr dazu in einem Auszug aus dem
Interview in der
Anlage 2. |
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