14. Newsletter für Entgeltgleichheit


 

von Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll

   

Newsletter als PDF

• eg-check.de im Land Berlin
• Gewerkschaft NGG überprüft Tarifverträge
• Projekt: Diskriminierung durch Arbeitsbewertung - Blinde Flecken
   der Analyse des Gender Pay Gap
• Fehlinterpretation von gleichwertiger Arbeit
• EU-Projekt zum Gender Pay Gap
• "Ist das etwa ernst gemeint?"
• Impressum

 

 

eg-check.de im Land Berlin
Erstmals wird der gesamte unmittelbare Landesdienst eines Bundeslandes mit eg-check.de auf Entgeltgleichheit hin überprüft - und zwar in Berlin. Dies haben der Rat der Bürgermeister und der Senat der Stadt nunmehr beschlossen. Ziel ist es, Diskriminierungspotentiale aufzudecken, zum Beispiel bei der Bewertung von Tätigkeiten und ihrer Eingruppierung, aber auch bei anderen Entgeltbestandteilen. Erste Ergebnisse des Projektes sollen zum Equal Pay Day 2016 vorliegen. Hier geht es zu den Pressemitteilungen vom 30.6.2015 und vom 28.07.2015.

 

 


Birgit Pitsch,Gewerkschaft NGG

Gewerkschaft NGG überprüft Tarifverträge
Der Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat im Jahr 2013 beschlossen, alle Tarifverträge mit eg-check.de zu überprüfen und - falls erforderlich - diskriminierungsfrei anzupassen. Zur Zeit wird ein bundesweiter Prozess "Entgeltgleichheit" vorbereitet, der im Jahr 2016 beginnen soll. Dazu werden alle Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre im ersten Halbjahr zu eg-check.de geschult. Wir freuen uns, dass Bundesministerin Schwesig die Schirmherrschaft für diesen Prozess übernommen hat. Die Auftaktveranstaltung mit ihr findet im Juni 2016 statt. Es ist geplant, mit Projekten in den Landesbezirken zu starten. Parallel soll die Anwendung des Tarifvertrages in den Betrieben überprüft werden. Zunächst muss aber Entgeltgleichheit in den Betrieben und Tarifkommissionen zum Thema gemacht werden. Es ist eines unserer Ziele, aus der Projektphase in einen kontinuierlichen Prozess der Überprüfung der Tarifverträge zu kommen.

 

 

Projekt: Diskriminierung durch Arbeitsbewertung - Blinde Flecken
der Analyse des Gender Pay Gap

Erstmals wollen Wissenschaftlerinnen der Uni Duisburg-Essen und des WSI das Ausmaß von Entgeltdiskriminierung durch Arbeitsbewertung für den deutschen Arbeitsmarkt berechnen. Es soll mit Hilfe der Ergebnisse einer Erwerbstätigenbefragung, der Verdienststrukturerhebung und des Paarvergleichs Gleichwertigkeit aus eg-check.de gezeigt werden, in welchem Umfang insbesondere frauendominierte Arbeit unterbewertet und unterbezahlt ist. Dies ist bislang ein blinder Fleck bei der statistischen Analyse des Gender Pay Gap. Näheres hier.
 

 

 

EU-Projekt zum Gender Pay Gap: New Solutions for an Old Problem
Mit dem Projekt sollen innovative Strategien zur Verringerung des Gender Pay Gap entwickelt werden. Dabei werden Wissenschaftler_innen, Gewerkschafter_innen und Vertreter_innen von Gleichstellungsinstitutionen aus Belgien, Deutschland, Estland, Kroatien, Österreich und Spanien zusammenarbeiten. Erster Schritt waren länderspezifische Analysen und Vergleiche zur Entgeltgleichheit mit Schwerpunkt auf dem Finanz- und dem Gesundheitssektor. In der zweiten Phase des Projektes stehen der praktische Austausch und die Entwicklung von neuen Initiativen im Mittelpunkt. Außerdem können Interessierte dem Netzwerk "Gender Wage Watchers" beitreten. Die Länderanalysen und weitere Informationen auf der Homepage des Projektes.

 

 

Fehlinterpretation von gleichwertiger Arbeit
Die Unternehmensberatung Kienbaum bietet mit Blick auf das geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit ein Prüfkonzept zur Entgeltgleichheit an. Zukünftig müssten "sich Unternehmen deutlich intensiver mit der Frage befassen, welche Mitarbeiter in ihrem Unternehmen vergleichbare oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben", heißt es in einer Kurzstudie. Vorgeschlagen wird eine "pragmatische Definition" von gleichwertiger Arbeit, die allerdings hinter dem zurückbleibt, was Frauen nach geltendem Recht beanspruchen können und Arbeitgeber gewährleisten müssen. Hier unsere Stellungnahme als Anlage 1.

 

 

"Ist das etwa ernst gemeint?"
Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BdA), gab am 13.6.2015 ein Radiointerview, in dem er Stellung zum geplanten Entgeltgleichheitsgesetz nahm. Dass die BdA gegen ein solches Gesetz ist, ist nicht neu. Neu aber ist die wundersame Verwandlung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit. Und dass Frauen und Männer mit gleicher Qualifikation und mit gleichem Alter (!) gleich bezahlt sein sollen, und zwar sogar in geltenden Tarifverträgen. Bemerkenswert sind auch die Ansichten zu „naturgemäßem“ Arbeitsverhalten von Frauen mit Kindern. Mehr dazu in einem Auszug aus dem Interview in der Anlage 2.

 

 

Impressum

 

Dr. Karin Tondorf (V.i.S.d.P.)
Forschung & Beratung
zu Entgelt- und Gleichstellungspolitik
Am Waldessaum 8
14554 Seddiner See
T. 033201.45056
karintondorf@t-online.de
www.karin-tondorf.de

Dr. Andrea Jochmann-Döll            
GEFA
Forschung und Beratung
Am Gerichtshaus 73
45257 Essen
T. 0201.4868037
jochmann-doell@gefa-forschung-beratung.de
www.gefa-forschung-beratung.de

Sie können diese Nachricht gern an andere Interessierte weiterleiten.
Antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Sie erreichen uns unter den o.g. E-mail-Adressen. Teilen Sie uns an diese Adressen mit, wenn Sie den Newsletter bestellen oder abbestellen wollen.