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16. Newsletter für Entgeltgleichheit |
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Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea
Jochmann-Döll |
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Newsletter als PDF |
• Leere Versprechungen: Zu dem Entwurf des
Entgelttransparenzgesetzes
• Es geht auch anders: Das belgische
Entgeltgleichheitsgesetz
• Urteil: Rückstufung nach der Elternzeit ist
diskriminerend
• Dokumentation: Juristische Fachtagung
Entgeltgleichheit
• Aktuell: Fernsehbericht zur Entgeltgleichheit
im Bäckereihandwerk
• Erste Ergebnisse: Comparable Worth-Index deckt
Unterbewertung auf
• Historisch: Die ÖTV-Aufwertungskampagne in
Hessen
• Impressum |
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Leere Versprechungen: Zu dem Entwurf des
Entgelttransparenzgesetzes Lange schmorte er
im Kanzleramt – jetzt liegt er endlich vor: der
neue Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr
Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern.
Erklärtes Ziel ist, „das Gebot des gleichen
Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder
gleichwertiger Arbeit zu fördern und
durchzusetzen“, heißt es in § 1. Dies ist
dringend erforderlich, denn dieser
Rechtsgrundsatz ist bis heute weitgehend ein
Prinzip ohne Praxis. Jedoch wird bei genauerem
Lesen klar: Der neue Gesetzentwurf hält nicht,
was er verspricht und wurde bereits von einigen
Verbänden deutlich kritisiert. Auch wir finden,
dass gerade eine historische Chance vertan wird.
Warum aus unserer Sicht kein Gesetz besser wäre
als dieses, lesen Sie in der
Anlage1.
Der Referentenentwurf ist als Anlage 2
beigefügt. |
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Es geht auch anders: Das belgische
Entgeltgleichheitsgesetz
In Belgien ist nicht nur die Entgeltlücke
zwischen Frauen und Männern mit 9,9 % auf einem
der niedrigsten Plätze in Europa, auch die
gesetzlichen Grundlagen für die Durchsetzung der
Entgeltgleichheit sind im Vergleich zu
Deutschland sehr viel weitergehend und
wirksamer. In einem Seminar der Europäischen
Kommission für Expert_innen und politische
Repräsentant_innen im Oktober 2016 wurde dieses
Gesetz vorgestellt und diskutiert. Lesen Sie den
Bericht von Alexandra Scheele in der
Anlage 3. |
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Urteil: Rückstufung nach der Elternzeit ist
diskriminerend
In vielen Diskussionen bei Tagungen und in
Seminaren haben wir klargestellt, dass die
Regelung des § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD
diskrimierend ist. Diese Regelung sieht nämlich
vor, dass Eltern nach einer Elternzeit von mehr
als fünf Jahren bei Rückkehr in eine niedrigere
Entgeltstufe eingestuft werden als vorher. Das
Bundesarbeitsgericht hat dies nun bestätigt. Das
Urteil betraf zwar noch einen Sachverhalt aus
Zeiten des BAT, ist aber übertragbar auf den
TVöD. Das Urteil und sein Begründung sind
nachlesbar unter dem Aktenzeichen 6 AZR 731/13
und finden sich als
Anlage 4. |
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Dokumentation: Juristische Fachtagung
Entgeltgleichheit
Im Oktober 2016 trafen sich
Wissenschaftler_innen, Jurist_innen,
Tarifpolitiker_innen und viele
Gleichstellungsengagierte in Berlin zu der vom
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Institut der Hans Böckler Stiftung (WSI) und der
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
gemeinsam veranstalteten Juristischen Fachtagung
Entgeltgleichheit. Am ersten Tag wurden
grundsätzliche und rechtspolitische Themen
diskutiert, wobei das geplante
Entgeltgelichheitgesetz für Deutschland
selbstverständlich im Fokus stand. Am zweiten
Tag stand dann die tarifpolitische Praxis auf
dem gleichstellungspolitischen Prüfstand, und
zwar an den Beispielen des
Entgeltrahmenabkommens (ERA) der Metall- und
Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen und
zweier Tarifverträge aus dem öffentlichen
Dienst, TVöD und TV-L. Einige der Präsentationen
finden Sie als Dokumentation der Tagung hier.
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Aktuell: Fernsehbericht zur
Entgeltgleichheit im Bäckereihandwerk
Über die Initiative der NGG zur Überprüfung
der Tarifverträge haben wir bereits im
Newsletter 14-2015 berichtet. Jetzt wurde diese
Kampagne Thema eines Beitrags in der
Fernsehsendung frauTV des WDR. Es wird nicht nur
die mangelnde Umsetzung des Prinzips "Gleicher
Lohn für gleichwertige Arbeit" am Beispiel des
Bäckereihandwerks anschaulich erläutert, es wird
auch ein Bäckermeister vorgestellt, der
verstanden hat, worum es geht und in seinem
Betrieb beispielhaft vorangeht. Bis Oktober 2017
kann der Beitrag in der Mediathek des WDR mit
diesem Link abgerufen werden. |
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Erste Ergebnisse: Comparable
Worth-Index deckt Unterbewertung auf
An der Universität Duisburg-Essen wurde im
Rahmen eines Forschungsprojektes in Kooperation
mit dem WSI ein Comparable Worth-Index (CW-Index)
entwickelt. Er beruht auf dem Paarvergleich
Gleichwertigkeit aus eg-check.de und Ergebnissen
einer Erwerbstätigenbefragung des BIBB/BAuA zu
Anforderungen und Belastungen an Arbeitsplätzen.
Der CW-Index eines Berufes drückt seinen Wert
aus, und kann unmittelbar mit CW-Indexwerten
anderer Berufe verglichen werden. Erste
Ergebnisse zeigen, dass weiblich dominierte
Berufe gegenwärtig häufig geringer bezahlt
werden als es ihrem "CW-Wert"entspricht.
Gleichwertige Arbeit wird in diesen Fällen also
nicht gleich bezahlt. Hier geht es zum Download
des Arbeitspapiers des WSI. |
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Historisch: Die
ÖTV-Aufwertungskampagne in Hessen
In den 1990er Jahren startete die damalige
Gewerkschaft ÖTV (Öffentliche Dienste, Transport
und Verkehr) in Hessen eine Kampagne zur
Aufwertung von Berufen, in denen überwiegend
Frauen arbeiteten und die traditionell gering
vergütet wurden. Mit Unterstützung der
Friedrich-Ebert-Stiftung haben nun drei
Zeitzeuginnen und aktiv Mitwirkende eine
umfangreiche Dokumentation dieser bedeutenden
Kampagnen erstellt. Sie trägt den
programmatischen Titel "Aufwertung Macht
Geschichte" und kann auch heute wichtige
Anregungen und Hinweise für die
Auseinandersetzung um das Prinzip "Gleiches
Entgelt für gleichwertige Arbeit" liefern. Die
Dokumentation steht unter diesem Link zum
Download zur Verfügung. |
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