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18. Newsletter für Entgeltgleichheit |
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von
Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea
Jochmann-Döll |
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Newsletter als PDF
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• Sieben Fragen zum neuen Auskunftsrecht
• Zertifikate der ADS für neun Unternehmen
• Diskriminierungspotentiale des TV-L
• Fertig: Der Comparable-Worth-Index
• Neues aus Island!?!
• Neues Equal Pay Programm in Österreich
• Impressum |
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Sieben Fragen zum neuen Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht wird als das Herzstück des
EntgTranspG gefeiert. Aber ob viele Beschäftigte
davon Gebrauch machen werden, bleibt offen. Denn
der Gesetzestext ist nicht nur kompliziert und
schwer verständlich, er hat auch strukturelle
Mängel. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber an
etlichen Stellen Schranken eingebaut, die die
viel beschworene Transparenz erheblich
einschränken. An dieser Stelle wollen wir nicht
die gesetzlichen Regelungen zum Auskunftsrecht
umfassend darstellen. Vielmehr wollen wir Fragen
klären, die das Gesetz offen lässt und
Arbeitgebern, Betriebsräten, Beschäftigten und
ihren gewerkschaftlichen Interessenvertretungen
Hinweise zum Umgang mit dem Gesetz geben. Sie
finden Fragen und Antworten in
Anlage 1. |
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Zertifikate der ADS für neun Unternehmen
Auch in diesem Jahr erhielten wieder einige
Unternehmen Zertifikate der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes für die
Anwendung eines der beiden
gleichstellungspolitischen Prüfinstrumentarien.
Fünf Unternehmen hatten die Entgeltgleichheit
mit eg-check.de überprüft, davon vier
Unternehmen im Rahmen des
mecklenburg-vorpommerschen Projektes
"Selbstverständnis Entgeltgleichheit" (siehe
Newsletter 17-2017). Vier Unternehmen prüften
die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im
Arbeitsleben mit Hilfe von gb-check. Weitere
Informationen und eine Zusammenfassung der
Ergebnisse gibt es
hier. Unternehmen, die im
Jahr 2018 eine Prüfung durchführen wollen,
können sich bis zum 18.5. für eine finanzielle
Förderung bei
charlotte.kastner@ads.bund.de von
der ADS bewerben. |
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Diskriminierungspotentiale des TV-L
Auch einheitliche Entgeltregelungen, die weder
zwischen Lohn und Gehalt noch zwischen Frauen
und Männern unterscheiden, können im Ergebnis
Angehörige des einen Geschlechts benachteiligen;
dies wäre dann mittelbare Diskriminierung nach
dem AGG und auch nach dem neuen EntgTranspG.
Trifft dies für die neue Entgeltordnung des
Tarifvertrages für den öffentlichenDienst der
Länder (TV-L) zu? Oder werden frauen- und
männerdominerte Tätigkeiten hier
diskriminierungsfrei bewertet und eingruppiert?
Im Auftrag der ADS haben wir die Entgeltordnung
des TV-L mit Hilfe des Regelungs-Checks zum
Grundentgelt aus eg-check.de intensiv geprüft.
Unser Bericht steht auf der Internetseite der
ADS zum
Download zur Verfügung. |
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Fertig: Der Comparable-Worth-Index
Lässt sich deutschlandweit berechnen, ob und
inwiefern Frauen und Männer für gleichwertige
Arbeit gleiches oder ungleiches Entgelt
erhalten? Ja! Ergebnisse hierzu liefert jetzt
ein Forschungsprojekt an der Universität
Duisburg-Essen. Der Paarvergleich
Gleichwertigkeit aus eg-check.de und die
BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung bildeten die
Grundlagen, um den durchschnittlichen
Arbeitswert von Tätikgeiten, den
Comparable-Worth-Index, zu ermitteln. Dieser
Index-Wert wurde anschließend den
durchschnittlichen Entgelten für diese
Tätigkeiten gegenübergestellt. Es zeigte sich,
dass erstens gleichwertige Arbeit von Frauen und
Männern ungleich entlohnt wird und zweitens,
dass diese geschlechterdifferente Bewertung
entschieden zum Gender Pay Gap beiträgt.
Detaillierte Projektergebnisse finden sich in
Kürze
hier. |
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Neues aus Island!?!
Im Januar 2018 trat in Island eine Änderung des
Gesetzes über Gleichstellung und
Gleichberechtigung in Kraft, die auch
hierzulande viel Beachtung gefunden hat. Doch
viele fragten sich, was denn das Sensationelle
und Neue sei, denn das in der Presse gefeierte
Verbot ungleicher Löhne für Frauen und Männer
(bei gleicher Arbeit) gibt es in Europa doch
schon lange. Ein genauer Blick
zeigt, dass die isländische Regelung durchaus
beispielhaft ist: Alle Unternehmen mit
mindestens 25 Beschäftigten müssen staatlich
zertifizieren lassen, ob ihr Entgeltssystem
einem festgelegten Entgeltgleichheitsstandard
entspricht. Gelingt ihnen dies nicht, werden sie
in einem öffentlichen Register geführt und
müssen Strafe zahlen, wenn sie die Frist zur
Nachbesserung überschreiten. Eine ausführliche
Beschreibung einschließlich eines Vergleichs mit
dem deutschen EntgTranspG hat der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestages
hier
zur Verfügung gestellt. |
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Neues Equal Pay Programm
in Österreich Unter dem Namen "Equal
Pay - Zukunftsfit durch faire Entlohnung" wurde
in Österreich ein umfassendes Beratungsprogramm
initiiert, das durch den Europäischen
Sozialfonds und das österreichische
Sozialministerium finanziert wird. Es steht für
eine Kultur des Vordenkens und für Transparenz
in der Wirtschaft. Ein Team von Expertinnen und
Experten unterstützt Unternehmen bei der Analyse
des bestehenden und der Einführung eines neuen,
diskriminierungsfreien Gehaltssystems sowie bei
der Professionalisierung relevanter
Human-Resource-Prozesse. Auch die
diskriminierungsfreie Bewertung von Tätigkeiten
spielt eine Rolle im Beratungsprozess. Hier geht
es zur
Internetseite für mehr Informationen. |
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