19. Newsletter für Entgeltgleichheit


 

von Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll

   

Newsletter als PDF

•  Jetzt auch Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeiten
•  Erneute Anhörung im Bundestag zur Entgeltgleichheit
•  WSI zum Entgelttransparenzgesetz: Bisher keine spürbaren Effekte
•  Workshop zur Entgeltungleichheit an der BTU Cottbus-Senftenberg
•  Weitere Zertifikate für eg-check.de und gb-check
•  Gleichstellungs-Check für Klein- und Mittelunternehmen
•  In eigener Sache: Zum Datenschutz nach DSGVO
•  Impressum

 

 

Jetzt auch Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Teilzeitbeschäftigte können Mehrarbeitszuschläge schon dann verlangen, wenn ihre Arbeitszeit zwar ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit übersteigt, aber noch unter der Arbeitszeit von Vollzeitkräften bleibt. Damit werden nun endlich die mit Mehrarbeit verbundenen Beeinträchtigungen des Privatlebens von Teilzeitkräften anerkannt. Bisher konnten sie nach herrschender Rechtsauffassung nur dann Mehrarbeitszuschläge beanspruchen, wenn sie die für Vollzeitbeschäftigte geltende Wochenarbeitszeit überschritten. Doch dies, so das BAG nun in seinem Urteil, widerspricht dem Diskriminierungsverbot in § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Das Urteil vom 19.12.2018 trägt das Aktenzeichen 10 AZR 231/18 und findet sich hier

 

 

 Erneute Anhörung im Bundestag zur Entgeltgleichheit
Im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden am 18. März 2019 zwei Anträge der Bundestagsfraktionen der Bündnis90/Grünen und der Linken zur Entgeltgleichheit diskutiert. Die Anträge zielten darauf ab, Entgeltdiskriminierung zu verhindern und gesetzliche Vorgaben zur Entgeltgleichheit zu stärken. Die Forderungen betrafen unter anderem die Einführung eines Verbandsklagerechts, die verbindliche Einführung betrieblicher Prüfverfahren, die Prüfung tariflicher Entgeltregelungen, die Ausweitung des Geltungsbereiches des EntgTranspG und die Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es wurden acht Sachverständige angehört, darunter eine der Herausgeberinnen dieses Newsletters. Die Anträge und die Stellungnahmen finden sich hier. Die Anhörung mit ihren kontroversen Diskussionen kann auch im Bundestagsfernsehen nachträglich angeschaut werden.

 

 

WSI zum Entgelttransparenzgesetz: Bisher keine spürbaren Effekte
Das seit Mitte 2017 geltende Gesetz sollte sicherstellen, dass Frauen im gleichen Betrieb bei gleicher und gleichwertiger Arbeit das gleiche Arbeitsentgelt erhalten wie Männer. Doch es entfaltet bisher kaum Wirkung: Nur wenige Unternehmen sind bisher aktiv geworden. Dies zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans Böckler Stiftung in Kooperation mit dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin). Nötig sind strengere Auflagen und spürbare Sanktionen. Eine Zusammenfassung bietet Anlage 1.
Zum Download der Studie geht es hier.

 

 

 Workshop zur Entgeltungleichheit an der BTU Cottbus-Senftenberg
Die Brandenburgische Technische Universität in Cottbus veranstaltet am 19. September 2019 einen Workshop zur Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern. Betrachtet werden nationale und regionale Unterschiede des Gender Pay Gaps und verschiedene Einflussfaktoren, die einen Einfluss auf die Einkommensungleichheit haben. Als dritter Schwerpunkt werden Fragen der Bewertung frauen- und männerdominierter Tätigkeiten behandelt. Dabei werden der Comparable Worth-Index sowie Erfahrungen mit der Anwendung von eg-check.de in der Praxis dargestellt.
Informationen zum Workshop und zur Anmeldung finden sich im Veranstaltungs-Flyer in Anlage 2.

 

 

Weitere Zertifikate für eg-check.de und gb-check
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) hat eg-check.de in zwei Teilprojekten angewendet: Geprüft wurden die Vergabe von Leistungszulagen an Professor_innen sowie die Grundvergütung von Tarifbeschäftigten gemäß TV-L. Informationen über die Prüfergebnisse finden sich hier. Darüber hinaus veranstaltete die HTW im März 2019 einen Fachdialog "Entgeltgerechtigkeit im öffentlichen Dienst", in dem verschiedene öffentliche Organisationen ihre Erfahrungen mit eg-check.de diskutierten und Perspektiven für die Entgeltgleichheit erarbeiteten.
Für die Durchführung des gb-check verlieh die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im März 2019 vier Zertifikate an die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, die Hochschulmedizin Dresden, die Investitionsbank Schleswig-Holstein, sowie die Stadt Mannheim.
Informationen hierüber finden sich hier.

 

 

Gleichstellungs-Check für Klein- und Mittelunternehmen
Die gleichstellungspolitischen Prüfinstrumente zur Entgeltgleichheit (eg-check.de) und zur Gleichbehandlung im Erwerbsleben (gb-check) wurden bislang überwiegend von größeren Unternehmen angewendet. Nun soll auf ihrer Basis ein kompakter und weniger aufwändiger "Gleichstellungs-Check" für Klein- und Mittelunternehmen angeboten werden. Bis zum Jahresende 2019 wird er von Dr. Andrea Jochmann-Döll und Dr. Karin Tondorf im Auftrag des Deutschen Juristinnenbundes entwickelt werden. Das Projekt wird finanziert und begleitet vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

 In eigener Sache: Zum Datenschutz nach DSGVO
Wenn Sie den Wunsch geäußert haben, diesen Newsletter zu erhalten, speichern wir ausschließlich Ihre E-Mail-Adresse zum Zwecke des Versandes und keine weiteren personenbezogenen Daten. Die Nutzung des Newsletters wird nicht analysiert. Ihre Einwilligung in die Übersendung des Newsletters können Sie jederzeit durch eine Mail an die unten angegebenen E-Mail-Adressen widerrufen. Danach wird Ihre E-Mail-Adresse gelöscht und nicht weiterverwendet. So lange Sie keinen Widerruf aussprechen, gehen wir davon aus, dass Sie den Newsletter weiterhin erhalten wollen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Herausgeberinnen dieses Newsletters.

   

Impressum

 

Dr. Karin Tondorf (V.i.S.d.P.)
Forschung & Beratung
zu Entgelt- und Gleichstellungspolitik
Am Waldessaum 8
14554 Seddiner See
T. 033201.45056
karintondorf@t-online.de
www.karin-tondorf.de

Dr. Andrea Jochmann-Döll            
GEFA
Forschung und Beratung
Am Gerichtshaus 73
45257 Essen
T. 0201.4868037
jochmann-doell@gefa-forschung-beratung.de
www.gefa-forschung-beratung.de

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