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19. Newsletter für Entgeltgleichheit |
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von
Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea
Jochmann-Döll |
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Newsletter als PDF |
• Jetzt auch Mehrarbeitszuschläge bei
Teilzeitarbeiten
• Erneute Anhörung im Bundestag zur
Entgeltgleichheit
• WSI zum Entgelttransparenzgesetz: Bisher
keine spürbaren Effekte
• Workshop zur Entgeltungleichheit an der
BTU Cottbus-Senftenberg
• Weitere Zertifikate für eg-check.de und
gb-check • Gleichstellungs-Check für
Klein- und Mittelunternehmen • In
eigener Sache: Zum Datenschutz nach DSGVO
• Impressum |
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Jetzt auch Mehrarbeitszuschläge bei
Teilzeitarbeit Das
Bundesarbeitsgericht hat entschieden:
Teilzeitbeschäftigte können Mehrarbeitszuschläge
schon dann verlangen, wenn ihre Arbeitszeit zwar
ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit
übersteigt, aber noch unter der Arbeitszeit von
Vollzeitkräften bleibt. Damit werden nun endlich
die mit Mehrarbeit verbundenen
Beeinträchtigungen des Privatlebens von
Teilzeitkräften anerkannt. Bisher konnten sie
nach herrschender Rechtsauffassung nur dann
Mehrarbeitszuschläge beanspruchen, wenn sie die
für Vollzeitbeschäftigte geltende
Wochenarbeitszeit überschritten. Doch dies, so
das BAG nun in seinem Urteil, widerspricht dem
Diskriminierungsverbot in § 4 Abs. 1 Teilzeit-
und Befristungsgesetz. Das Urteil vom
19.12.2018 trägt das Aktenzeichen 10 AZR 231/18
und findet sich
hier |
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Erneute Anhörung im Bundestag zur
Entgeltgleichheit Im
Bundestagsausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend wurden am 18. März 2019 zwei
Anträge der Bundestagsfraktionen der
Bündnis90/Grünen und der Linken zur
Entgeltgleichheit diskutiert. Die Anträge
zielten darauf ab, Entgeltdiskriminierung zu
verhindern und gesetzliche Vorgaben zur
Entgeltgleichheit zu stärken. Die Forderungen
betrafen unter anderem die Einführung eines
Verbandsklagerechts, die verbindliche Einführung
betrieblicher Prüfverfahren, die Prüfung
tariflicher Entgeltregelungen, die Ausweitung
des Geltungsbereiches des EntgTranspG und die
Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes. Es wurden acht Sachverständige angehört,
darunter eine der Herausgeberinnen dieses
Newsletters. Die Anträge und die Stellungnahmen
finden sich
hier. Die Anhörung mit ihren
kontroversen Diskussionen kann auch im
Bundestagsfernsehen nachträglich angeschaut
werden. |
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WSI zum Entgelttransparenzgesetz: Bisher
keine spürbaren Effekte Das seit
Mitte 2017 geltende Gesetz sollte sicherstellen,
dass Frauen im gleichen Betrieb bei gleicher und
gleichwertiger Arbeit das gleiche Arbeitsentgelt
erhalten wie Männer. Doch es entfaltet bisher
kaum Wirkung: Nur wenige Unternehmen sind bisher
aktiv geworden. Dies zeigt eine neue Studie des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Instituts (WSI) der Hans Böckler Stiftung in
Kooperation mit dem Institut für empirische
Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin).
Nötig sind strengere Auflagen und spürbare
Sanktionen. Eine Zusammenfassung bietet
Anlage
1. Zum Download der Studie geht es
hier. |
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Workshop zur Entgeltungleichheit
an der BTU Cottbus-Senftenberg Die
Brandenburgische Technische Universität in
Cottbus veranstaltet am 19. September 2019 einen
Workshop zur Entgeltungleichheit zwischen Frauen
und Männern. Betrachtet werden nationale und
regionale Unterschiede des Gender Pay Gaps und
verschiedene Einflussfaktoren, die einen
Einfluss auf die Einkommensungleichheit haben.
Als dritter Schwerpunkt werden Fragen der
Bewertung frauen- und männerdominierter
Tätigkeiten behandelt. Dabei werden der
Comparable Worth-Index sowie Erfahrungen mit der
Anwendung von eg-check.de in der Praxis
dargestellt. Informationen zum Workshop und
zur Anmeldung finden sich im
Veranstaltungs-Flyer in
Anlage 2. |
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Weitere Zertifikate für
eg-check.de und gb-check Die
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
(HTW) hat eg-check.de in zwei Teilprojekten
angewendet: Geprüft wurden die Vergabe von
Leistungszulagen an Professor_innen sowie die
Grundvergütung von Tarifbeschäftigten gemäß
TV-L. Informationen über die Prüfergebnisse
finden sich
hier. Darüber hinaus veranstaltete
die HTW im März 2019 einen Fachdialog
"Entgeltgerechtigkeit im öffentlichen Dienst",
in dem verschiedene öffentliche Organisationen
ihre Erfahrungen mit eg-check.de diskutierten
und Perspektiven für die Entgeltgleichheit
erarbeiteten. Für die Durchführung des
gb-check verlieh die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes im März 2019 vier Zertifikate an die
Berufsgenossenschaft Holz und Metall, die
Hochschulmedizin Dresden, die Investitionsbank
Schleswig-Holstein, sowie die Stadt Mannheim.
Informationen hierüber finden sich
hier. |
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Gleichstellungs-Check
für Klein- und Mittelunternehmen
Die gleichstellungspolitischen Prüfinstrumente
zur Entgeltgleichheit (eg-check.de) und zur
Gleichbehandlung im Erwerbsleben (gb-check)
wurden bislang überwiegend von größeren
Unternehmen angewendet. Nun soll auf ihrer Basis
ein kompakter und weniger aufwändiger
"Gleichstellungs-Check" für Klein- und
Mittelunternehmen angeboten werden. Bis zum
Jahresende 2019 wird er von Dr. Andrea
Jochmann-Döll und Dr. Karin Tondorf im Auftrag
des Deutschen Juristinnenbundes entwickelt
werden. Das Projekt wird finanziert und
begleitet vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend.
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In eigener Sache:
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